Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungsverträge zwischen Corivnex Hub, Schillerstraße 121, 10625 Berlin (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber. Sie gelten für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sowie für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Leistungsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt Handwerkerdienstleistungen im Bereich Kleinreparaturen in Wohnräumen, insbesondere in Miet- und Eigentumswohnungen. Dazu gehören unter anderem Sanitärkleinarbeiten, Montagearbeiten, Silikonfugenarbeiten, Befestigungsarbeiten und vergleichbare handwerkliche Tätigkeiten.
Der genaue Leistungsumfang wird vor Auftragsdurchführung zwischen den Parteien abgestimmt. Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Vertragsschluss und Auftragserteilung
Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung des Auftraggebers und Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Eine Anfrage über das Kontaktformular oder per E-Mail stellt noch kein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt erst mit ausdrücklicher Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande.
Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach der im Einzelfall getroffenen Vereinbarung. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung nach Erbringung der Leistung fällig. Materialkosten werden gesondert berechnet, sofern nicht vorab inklusive vereinbart. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei Zahlungsverzug gilt der gesetzliche Verzugszinssatz gemäß § 288 BGB.
Termineinhaltung und Absage
Vereinbarte Termine werden vom Auftragnehmer eingehalten, soweit keine unvorhergesehenen Umstände eine Verzögerung verursachen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über Terminverschiebungen.
Absagen durch den Auftraggeber sind bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich. Bei späteren Absagen kann eine Aufwandspauschale in Rechnung gestellt werden, sofern dem Auftragnehmer nachweislich Kosten entstanden sind.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer zum vereinbarten Termin Zugang zu den betreffenden Räumlichkeiten erhält. Notwendige Vorarbeiten, die nicht im Leistungsumfang enthalten sind, führt der Auftraggeber rechtzeitig durch. Erforderliche Genehmigungen des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft holt der Auftraggeber eigenverantwortlich ein.
Gewährleistung
Für Mängel der erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des BGB. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Leistung. Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Dem Auftragnehmer wird die Möglichkeit zur Nacherfüllung eingeräumt.
Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen, unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den Vorgaben der DSGVO sowie des BDSG. Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil dieser AGB.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit Unternehmern ist Berlin. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsvorschriften.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.